Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig
Vorbemerkung:
1. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen und ihnen von der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig ausdrücklich zugestimmt wird.
1. Auftragserteilung
Aufträge ebenso wie deren Bestätigung können telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf dem Postweg erteilt werden.
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt.
Vor Durchführung der Arbeiten muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2. Kündigung des Auftrages
1. Die Gültigkeit der Terminvereinbarung besteht bis zum Vereinbarten Leistungstermin, sofern nicht mindestens einen Werktag (24 Stunden) vorher von einer Seite die Auftragsvereinbarung gekündigt wird.
Ist die Auftragsvereinbarung seitens des Kunden nicht rechtzeitig gekündigt wurden , kann die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 25 € netto, in Rechnung stellen.
Änderungen von Terminen/Aufträgen gelten erst nach dem schriftlichen Einverständnis der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig als angenommen.
3. Preise
Alle Preise vertsehen sich einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.
Alle Preise gelten innerhalb des Stadtgebiets Leipzig. Außerhalb dessen kann die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig eine Fahrkostenpauschale erheben.
Bei Mehraufwand aufgrund des Fahrzeugzustandes erfolgt die Preisgestaltung individuell vor der Auftragserteilung.
Die angegebenen Preise gelten für PKW. Übergroße Fahrzeuge (Van, Geländewagen, Kleintransporter) werden mit dem Faktor 1,5 berechnet.
Etwaige Angebots- oder Preisänderungen muss die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig dem Kunden mindestens eine Woche vor Auftragserteilung mitteilen.
4. Zahlungsbedingungen
Jeder Kunde erhält nach erbrachter Leistung eine Rechnung, welche sofort nach Erhalt fällig und zu zahlen ist. Andere Zahlungsweisen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig zehn Tage nach Fälligkeit in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Leistung zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistung steht.
Wird eine fällige Forderung nicht bezahlt, können alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geltend gemacht werden. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen.
Werden bei Teilzahlungsgeschäften zwei aufeinander folgende Raten nicht rechtzeitig bezahlt, wird die gesamte Restforderung fällig.
Sämtliche Forderungen der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig zum Rücktritt berechtigt.
Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, jedoch möglich, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten durch die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig alle persönlichen Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die ausführenden Mitarbeiter der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig während der Ausführung des Auftrags nicht zu behindern. Bei Abbruch der Arbeiten auf Wunsch des Kunden gilt der Auftrag als ordnungsgemäß ausgeführt und abgenommen und der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe fällig und zu zahlen.
Der Kunde bestätigt hiermit, sofern der Auftrag nicht auf dem Grundstück des Kunden ausgeführt wird, vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Stellplatzinhabers eingeholt zu haben.
Sollten die Arbeiten aufgrund witterungsbedingter Gründe abgebrochen werden müssen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachte (Teil-)Leistung zu vergüten. Für eine Fortführung der Arbeiten ist ein erneuter Auftrag erforderlich.
6. Pflichten der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig
Die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig oder deren Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen und den Wünschen des Kunden im Rahmen der geltenden Preisvereinbarung nachzukommen.
Bei Aufträgen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger Gründe nicht vor Ort erbracht werden können, gilt als vereinbart, dass das Fahrzeug durch die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig zum nächst gelegenen Reinigungsplatz gebracht wird. In Ermangelung eines solchen bestimmt die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden den Auftragsort.
Vor Beginn der Arbeiten wird eine Bestandsaufnahme des Fahrzeuges hinsichtlich etwaiger vorhandener Schäden im Beisein des Kunden durchgeführt. Das Ergebnis ist auf dem Auftrag schriftlich festzuhalten. Etwaige Vorschäden sind zu dokumentieren und vom Kunden zu bestätigen. Sollten Schäden erst während der Durchführung der Leistungen sichtbar werden, hat die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig den Kunden unverzüglich hierauf hinzuweisen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Notfalls sind die Arbeiten zu unterbrechen. Verzögerungen dadurch gehen zu Lasten des Kunden.
Sollten bei einem Fahrzeug berechtigte Zweifel bestehen, dass der gewünschte Erfolg der Leistungen eintritt, wird hierüber der Kunde vor Beginn der Arbeiten informiert. Die Leistungen werden erst ausgeführt, wenn der Kunde dies wünscht und der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig dies schriftlich mitteilt.
7. Abnahme und Mängelanzeige
Die erbrachten Leistungen der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig werden zusammen mit dem Kunden bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden überprüft. Eine Abnahme findet sofort statt. Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat die Leistungen sofort auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel müssen bei Abnahme unverzüglich geltend gemacht werden. Verspätete offensichtliche Mängelrügen werden nicht berücksichtigt und führen nicht zu Nachbesserungsansprüchen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig schriftlich mitzuteilen.
Die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig hat das Recht zur sofortigen Nachbesserung, sofern die Mängelrüge gerechtfertigt ist.
Beschädigungen des Fahrzeugs, welche durch die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig verursacht sind, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.
8. Haftung
Die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig oder ein Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch ihre Arbeiten am Fahrzeug verursacht wurden.
Für Schäden, die bereits vor Ausführung der Arbeiten durch die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig an dem betroffenen Fahrzeug bestanden oder durch die Arbeiten sichtbar gemacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
Die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig übernimmt keine Haftung für den Erfolg an einem Fahrzeug, dessen Zustand von vornherein den Erfolg bezweifeln lässt und die Arbeiten trotz dessen von dem Kunden beauftragt sind.
Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen über nimmt die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese vor Beginn der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug der Firma Mobile Fahrzeugpflege zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da andernfalls Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Beschädigungen ausgeschlossen sind.
9. Fahrzeugüberführung
Die Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Die Abholung erfolgt nur von einem Mitarbeiter der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig. Der Abholungsauftrag wird auf dem Auftragsformular vermerkt. Es gilt hierzu Nr. 3.2..
Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Firma Mobile Fahrzeugpflege Leipzig versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden bei Abnahme.
10. Sonstiges
Erfüllungsort ist Leipzig.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Leipzig alleiniger Gerichtsstand.
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossene Verträge gilt deutsches Recht.